Künstlersozialkasse – Teil 1: Was ist die KSK
Aufgrund zu vieler negativer Meldungen über die Künstlersozialkasse (KSK), habe ich mich entschlossen an dieser Stelle in mehreren Teilen zu dem Thema einiges zusammen zu fassen. Es gibt sehr viele Desinformationen zur KSK und ihr Ruf ist oft schlechter als eigentlich angebracht. Dies kommt daher, dass gerade die Berufsanfänger, Quereinsteiger und Branchenneulinge Ihre Probleme mit der Künstlersozialkasse haben und ihren Frust im Web kundtun. Diese “Einstiegsschwierigkeiten” sind aber eigentlich ganz normal und verständlich, wenn man die Hintergründe kennt.
Was ist die Künstlersozialkassen, kurz KSK genannt?
Die KSK ist keine Krankenkasse, wie oft fälschlicherweise angenommen. Das heißt man wird auch nicht bei der KSK direkt krankenversichert, wenn man aufgenommen ist. Vielmehr ist die Künstlersozialkasse eine reine Sozialkasse und Teil der gesetzlichen Sozialversicherung, eingegliedert in die Unfallkasse des Bundes. Das ist insofern sehr wichtig, da oft der Glaube besteht man hat die KSK als seine neue Krankenkasse, was aber nicht so ist.
Die KSK ermöglicht es freischaffenden Künstlern und Publizisten an der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung teilzuhaben. Und dies auf eine Weise, als wäre man in einem festen Anstellungsverhältnis. Die KSK zahlt den Arbeitnehmeranteil, der Künstler den Arbeitgeberanteil. Somit ist man als freischaffender Künstler/Publizist in einer besonderen, direkt einzigartigen Position.
Warum zahlt die KSK die halben Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pfegeversicherung?
Dies ist ein Tribut der staatlichen Gesellschaft an die Künstler. Freischaffende Künstler, Musiker und Publizisten sind schon immer “arme Schlucker” gewesen. Das soll keine Abwertung der Branche sein, sondern es ist eben so, dass man in dieser Branche sehr stark abhängig davon ist, wie die eigene Kunst angenommen wird. Die besten Maler waren zu ihren Lebzeiten arm, da Ihre Kunst nicht geachtet wurde. Schauspieler sind vom Zeitgeist genauso abhängig wie Buchautoren von der momentanen Laune der Leser. Was heute “In” ist, ist morgen “Out”. Solchen Schwankungen unterlegen ist der freie Künstler und Publizist schnell in Not, oder hat extreme finanzielle Startprobleme in seiner Karriere. Da aber gerade solche frei arbeitende Künstler und Publizisten die freie Entfaltung der Kultur im Staate fördern und tragen, sind sie unverzichtbar. Die Kunst würde sonst nur noch kommerziellen Interessen folgen, was sie ohnehin viel zu sehr tut. Es stellt sich doch klar die Frage: Wie hätten Vincent van Goghs Bilder ausgesehen, hätte er Sie nicht in Armut gemalt, sondern schon damals nur Auftragsarbeiten erledigt?
Die KSK fördert die Kunst also sehr, indem sie die finanziellen Belastungen des Künstlers reduziert und ihn für die Krankheit und das Alter absichert.
Wo kommen die Fördergelder her, doch vom Steuerzahler?
Zum Teil kommt natürlich Geld aus der Staatskasse. Der Staat profitiert ja zu einem gewissen Grad auch an der Kunst die geschaffen wird. Deutschland gilt ja nicht zu unrecht auch als ein Kulturland.
Ein anderer Teil des Geldes kommt von den Orten, wo durch die Arbeit des Freischaffenden auch Geld verdient wird. Und oft wird dort auch sehr gut damit verdient. Gemeint sind Verlage, Theater, Konzerthäuser, Fernsehsender, Werbeagenturen usw. Diese Gesellschaften und Firmen haben einen großen Vorteil darin freie Künstler und Publizisten zu nutzen. Auch sie sind den stärkeren Schwankungen des Marktes unterworfen und können so schnell darauf reagieren. Ein freier Mitarbeiter kostet weniger, ist oft flexibel einsetzbar und auch leicht wieder los zu werden. Quid pro quo! So hält es natürlich auch der Staat, vertreten durch die KSK. Somit müssen diese Unternehmen Abgaben an die KSK zahlen.
In der Vergangenheit wurde oft versucht diese Abgaben nicht zu zahlen, und die KSK hatte wenige Mitarbeiter, um dies zu prüfen. Inzwischen sind aber tausende Wirtschaftsprüfer über die Finanzämter dabei dies aufzuarbeiten, was zur Folge hat das viele Unternehmen nun nachzahlen müssen. Bitter, aber fair.
Wie geht das nun genau mit der KSK?
Die KSK nimmt einen Künstler auf und er hat nun die Wahl, ob er gesetzlich versichert sein will, oder ob er sich sogar privat Krankenversichern will. Er hat also die Wahl. Die KSK bedeutet nicht zwingend, dass man gesetzlich versichert sein muss, was oft fälschlicherweise gedacht wird. Außerdem hat man selbst die Wahl wo man versichert sein will. Die KSK mischt sich nicht in die persönliche Wahl der Krankenkasse ein. Zusätzlich wird man gesetzlich Rentenversichert, unabhängig der evtl. schon vorhandenen privaten Rentenabsicherung. Dies kann man auch nicht wirklich umgehen. Ein kleiner Teil geht noch an die gesetzliche Pflegeversicherung, die man auch noch erhält. Alles in allem spart man trotz der Renten- und Pflegeversicherung die man erhält viel Geld gegenüber einer reinen Selbstversicherung bei einer Krankenkasse, wo man die Beiträge voll zahlen muss. Die Beitragshöhe errechnet die KSK aus dem vom Künstler geschätzten Jahreseinkommen. Diese Schätzung sollte möglichst genau sein. Verändert sich das Einkommen, korrigiert man die Schätzung im nächsten Jahr in entsprechende Richtung. Hier und da, prüft die KSK diese Schätzungen durch Stichproben. Weicht man zu sehr ab, muss man nachzahlen. Die Gebühren für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zieht die KSK monatlich ein und leitet diese summiert mit ihrem Anteil an die entsprechenden Stellen weiter (z.B. an die Krankenkasse). Die Abwicklung von Krankheitsfällen wird aber komplett mit der gewählten Krankenkasse abgewickelt, und interessiert die KSK nicht.
Teil 2 der Serie wird sich damit beschäftigen wie man sich bei der KSK anmeldet, warum gerade dies oft nicht so einfach ist und Frust bei so manchen Kunstschaffenden verursacht.
Tags: KSK, Künstlersozialkasse